| Qualitätsmanagement | Gesamtrisikomanagement | Datenschutz |
| Im Aufbau ... |
Ziele des Risikomanagements:
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Für die KZVK Baden gilt das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKG) vom 12. November 1983 in der aktuellen maßgebenden Fassung. |
| Um Vertrauen zu fördern, gibt es in der Kasse ein Gesamtrisikomanagement, bestehend aus:
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Die gespeicherten und von der KZVK geforderten Daten werden zur Prüfung der Versicherungspflicht, der Anspruchsvoraus- setzungen und zur Berechnung der Betriebs- rente benötigt. Diese Daten werden ausschließlich für diesen Zweck unter Berücksichtigung der Bestimmungen des DSG-EKG verarbeitet und genutzt. |