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Ihre KZVK-BasisRente – der Einstieg in ein entspanntes Leben im Alter

Pflichtversicherung erklärt - Bild

Was ist die KZVK-BasisRente?
Die KZVK-BasisRente ist eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten von evangelischen und diakonischen Einrichtungen; die sogenannte Pflichtversicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt in der Regel den kompletten Beitrag. Der Beitragssatz beträgt 4,4 % Ihres zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Welche Renten werden von der KZVK gezahlt?
Die KZVK zahlt Zusatzrenten als

  • Altersrenten für Versicherte

  • Erwerbsminderungsrenten für Versicherte

  • Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen der Versicherten

Wann erhalte ich meine KZVK-BasisRente?
KZVK-BasisRenten werden nach Eintritt des Versicherungsfalles und der Erfüllung der Wartezeit gewährt.
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Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht.
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Was bedeutet „Wartezeit“?
Zusatzrenten werden erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Umlagen oder Beiträge zur Pflichtversicherung erbracht wurden. Für die Erfüllung der Wartezeit werden Versicherungszeiten anderer Zusatzversorgungseinrich­tungen, mit denen ein Überleitungsabkommen besteht, angerechnet. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsun­fall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem die Versicherungspflicht be­gründenden Beschäftigungsverhältnis steht oder wenn die/der Versicherte infolge eines solchen Arbeitsunfalls verstorben ist.
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Wann beginnt meine KZVK-BasisRente?
Ihre KZVK-BasisRente beginnt am Ersten des Monats, von dem an Sie Anspruch auf gesetzliche Rente haben.
Der Anspruch auf KZVK-BasisRente für einen Zeitraum, der mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegt, in dem Ihr Antrag bei der Kasse eingegangen ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden (Ausschlussfrist).
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Wie erhalte ich meine KZVK-BasisRente?
Die Kasse erbringt Leistungen nur auf Antrag. Dem Antrag sind die von der Kas­se benötigten Unterlagen beizufügen. Als Pflichtversicherte reichen Sie den Antrag über den Arbeitgeber ein, bei dem Sie zuletzt in dem versi­cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen. Hat Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles geendet, stellen Sie den Antrag direkt bei uns.

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Wie errechnet sich meine KZVK-BasisRente?
Ihre KZVK-BasisRente errechnet sich aus Versorgungspunkten. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich damit im Ergebnis nach Ihrem Einkommen. Zusätzlich wird auch Ihr Alter durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor aus der nachfolgenden Tabelle berücksichtigt. Denn je jünger Sie zum Zeitpunkt der Beitragszahlung sind, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können.

Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt
:
12.000
X
Altersfaktor
=
Versorgungspunkte

Als Alter gilt die Differenz zwischen Ihrem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, für das die Beiträge entrichtet wurden.

Alter

Altersfaktor

Alter

Altersfaktor

Ihre monatliche KZVK-BasisRente errechnet sich aus der Summe der bis zum Beginn der Betriebsrente erworbenen Versorgungspunkte, multipliziert mit dem Messbetrag von vier Euro.
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Erhalte ich meine KZVK-BasisRente ohne Kürzung?
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mindert sich die Anzahl der Versorgungspunkte Ihrer KZVK-BasisRente für jeden Monat um 0,3 %, höchstens jedoch um insgesamt 10,8 %.
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Ist meine KZVK-BasisRente sozialversicherungspflichtig?
Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, führt die KZVK die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse ab. Beitragszuschüsse gewährt die KZVK nicht.
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Muss ich aus meiner KZVK-BasisRente Steuer zahlen?
Ihre KZVK-BasisRente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wenden Sie sich bei Fragen zur Einkommenssteuer bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Steuersachverständigen.
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Erhalten Hinterbliebene auch eine KZVK-BasisRente?
Stirbt eine Versicherte/ein Versicherter, die/der die Wartezeit erfüllt hat, oder eine/ein Betriebsrentenberechtigte/-r, haben Sie als hinterbliebene Ehegattin/hinterbliebener Ehegatte Anspruch auf eine kleine oder große Betriebsrente für Witwen/Witwer, wenn und solange ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder bestehen würde.
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Wann wird meine KZVK-BasisRente nicht oder nur teilweise gezahlt?
Ihre KZVK-BasisRente ruht,

  • wenn die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ganz oder teilweise versagt ist.

  • wenn die Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund Hinzuverdienstes nicht oder nur teilweise gezahlt wird.

  • wenn das gezahlte Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung die gesetzliche Rente übersteigt.

  • wenn bei Ihrer Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Einkommensanrechnung erfolgt.

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Wie wird meine KZVK-BasisRente dynamisiert?
Ihre KZVK-BasisRente wird jährlich jeweils zum 1. Juli um 1 v. H. ihres Betrages erhöht.
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Wann wird meine KZVK-BasisRente neu berechnet?
Ihre KZVK-BasisRente ist neu zu berechnen, wenn bei Ihnen ein neuer Versicherungsfall eintritt und seit dem Beginn der Betriebs­rente aufgrund des früheren Versicherungsfalles zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind. Wird aus Ihrer KZVK-BasisRente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine KZVK-BasisRente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Alters, wird die zur Hälfte gezahlte KZVK-BasisRente voll gezahlt. Wird aus einer KZVK-BasisRente wegen voller Erwerbsminderung eine KZVK-BasisRente wegen teilweiser Er­werbsminderung, wird die bisher gezahlte KZVK-BasisRente zur Hälfte gezahlt.
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Sie haben weitere Fragen?
Unser Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Sylvia Kleiner
Tel. (07 21) 9 31 13-19
E-Mail: s.kleiner@kzvk-baden.de

Klaus Rössler
Tel. (07 21) 9 31 13-14
E-Mail: k.roessler@kzvk-baden.de

                                        Steffen Petereit
                                        Tel. (07 21) 9 31 13-15
                                        E-Mail: info@kzvk-baden.de

Das Wichtigste zur KZVK-BasisRente  finden Sie in unserer Produktinformation.

Zum Download der Produktinformation im pdf-Format klicken Sie bitte hier.

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