
Wie funktioniert die Riester-Förderung?
Bei der Riester-Förderung zahlen Sie Ihre Beiträge aus Ihrem Nettoentgelt in die KZVK-ExtraRente. Die Beiträge werden grundsätzlich über Ihren Arbeitgeber an die KZVK überwiesen. Für diese Beiträge erhalten Sie Zulagen vom Staat. Sie können die Beiträge als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wann habe ich Anspruch auf staatliche Förderung?
Förderungsberechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Auszubildende, Kindererziehende, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind, Wehr- und Zivildienstleistende sowie unter bestimmten Voraussetzungen geringfügig Beschäftigte.
Welche Zulagen stehen mir zu?
Sie erhalten jedes Jahr eine Grundzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie zusätzlich eine Kinderzulage. Voraussetzung dafür ist, dass Sie selbst eine Sparleistung in einer bestimmten Höhe („Mindesteigenbeitrag“) erbringen. Liegt Ihr eigener Beitrag unter dem Mindesteigenbeitrag, werden Ihnen die Zulagen anteilig gekürzt.
Die wichtigsten Fragen zur Riester-Förderung
Die Höhe der Zulagen
Wie hoch ist der Beitrag, den ich in die Riester-Förderung einzahlen muss?
Habe ich steuerliche Vorteile?
Kann ich als geringfügig entlohnter Beschäftigter „riestern“?
Muss ich noch etwas beachten?
Sie haben weitere Fragen oder möchten ein Angebot zur KZVK-ExtraRente mit Riester-Förderung berechnet bekommen?
Die Höhe der Zulagen:
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Jahr |
Grundzulage |
Kinderzulage |
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Gehören Sie zu den Förderberechtigten und haben zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, steht Ihnen seit 2008 ein „Berufseinsteiger-Bonus“ zu. Sie erhalten dann eine einmalig um 200 € erhöhte Grundzulage.
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Wie hoch ist der Beitrag, den ich in die Riester-Förderung einzahlen muss?
Um die volle Förderung zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresentgelts, wovon noch Ihre zu erwartenden Zulagen abgezogen werden dürfen. Die Förderung wird bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gewährt.
Der ermittelte Mindesteigenbeitrag kann je nach finanzieller und familiärer Situation sehr gering oder negativ sein. In diesem Fall muss der rechnerisch ermittelte Eigenbeitrag mindestens in der Höhe des sogenannten Sockelbetrages (60 € im Jahr) geleistet werden.
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Jahr |
Mindesteigenbeitrag |
höchstens |
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Rentenleistungen, die auf steuerfreien Beiträgen beruhen, werden im Rentenalter mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz versteuert.
Einige Beispiele für den Eigenbeitrag bei der Riester-Förderung:
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Mindesteigenbeitrag – Beispiel 1: |
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25.000 € x 4 % = 1.000 €
1.000 € abzüglich 370 € Kinderzulage
= 476 € Mindesteigenbeitrag 2012 |
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Mindesteigenbeitrag – Beispiel 2: |
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15.000 € x 4 % = 600 €
600 € abzüglich 485 € Kinderzulage (185 € plus 300 €)
= –39 €, somit ist 2012 der Sockelbetrag von 60 € zu entrichten |
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Mindesteigenbeitrag – Beispiel 3: |
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35.000 € x 4 % = 1.400 €
1.400 € abzüglich 154 € Grundzulage
= 1.246 € Mindesteigenbeitrag 2012 |
Um die volle Förderung zu erhalten, raten wir Ihnen, zu Beginn jedes Jahres zu prüfen, ob Ihr Beitrag noch den Fördergrenzen entspricht. Hier geht es zur Berechnungshilfe Ihres Eigenbeitrages. Gerne sind wir Ihnen bei der Berechnung auch behilflich.
Habe ich steuerliche Vorteile?
Sie können Ihre Beiträge bis zu einer Höchstgrenze von der Steuer absetzen. In Ihrer Steuererklärung machen Sie dafür einen „Sonderausgabenabzug“ geltend. Je höher Ihr Sparbetrag und Ihr Steuersatz, desto größer ist Ihre Steuerersparnis.
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Jahr |
Höchstgrenze für Sonderausgabenabzug |
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Kann ich als geringfügig entlohnter Beschäftigter „riestern“?
Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte haben die Möglichkeit, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie
Der Aufstockungsbetrag beläuft sich z. B. bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 400 € auf 18,40 € monatlich (Stand: Januar 2012). Durch die Entrichtung eines Aufstockungsbetrages ergeben sich – neben dem Anspruch auf Riester-Förderung – in der GRV weitere Vorteile:
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen hierzu der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger oder auch die von der GRV herausgegebene Broschüre „Minijobs: Vorteile für Ihre Rente“.
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Beispiel geringfügig entlohnte Beschäftigte: |
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4.800 € x 4 % = 192 €
192 € abzüglich 485 € Kinderzulage (185 € plus 300 €)
= –447 €, somit ist 2012 der Sockelbetrag von 60 € zu entrichten |
Muss ich noch etwas beachten?
Um die höchstmögliche Förderung zu erhalten, sollten Sie darauf achten, dass die Beiträge Ihres Altersvorsorgevertrages jedes Jahr an Ihre geänderten Lebens- und Einkommensverhältnisse angepasst werden. Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen auch gerne telefonisch zur Verfügung.
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Sie haben weitere Fragen oder möchten ein Angebot zur KZVK-ExtraRente mit Riester-Förderung berechnet bekommen?
Unser Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung:
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Matthias Liebhart Tel. (07 21) 9 31 13-24 E-Mail: m.liebhart@kzvk-baden.de |