
Wie funktioniert eine Entgeltumwandlung?
Um eine Entgeltumwandlung durchführen zu können, setzt dies die Vereinbarung zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber voraus, dass Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres künftigen Bruttoentgelts verzichten.
Ihr Arbeitgeber sagt Ihnen dafür eine wertgleiche Versorgungsleistung zu und schließt zu Ihren Gunsten eine KZVK-ExtraRente bei der KZVK ab.
Den von Ihnen bestimmten Sparbeitrag führt der Arbeitgeber von Ihrem Bruttoentgelt an die KZVK ab.
Wer kann eine Entgeltumwandlung begründen?
Sie müssen bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein, der bei uns Mitglied ist. Eine Entgeltumwandlung ist nur in einem ersten Dienstverhältnis möglich. Als erstes Dienstverhältnis gilt eine Beschäftigung, für die Lohnsteuer nicht nach der Steuerklasse VI erhoben wird.
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Beschäftigte, die bereits über die KZVK-BasisRente (Pflichtversicherung) bei uns versichert sind.
Versicherte, deren Pflichtversicherung bei einer umlagefinanzierten Zusatzversorgungskasse besteht, lesen bitte hier weiter, wie sie von der KZVK-ExtraRente mit Entgeltumwandlung profitieren können.
Die wichtigsten Fragen zur Entgeltumwandlung
Welche Vorteile habe ich durch eine Entgeltumwandlung?
Beispiel für eine Entgeltumwandlung
Wie hoch sind meine persönlichen steuerfreien Beiträge und wie errechne ich diese?
Kann ich über den steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrag hinaus noch mehr in meine Altersversorgung einzahlen?
Habe ich durch die Entgeltumwandlung Einbußen beim späteren Anspruch auf meine gesetzliche Rente?
Sie haben weitere Fragen oder möchten ein Angebot zur KZVK-ExtraRente mit Entgeltumwandlung berechnet bekommen?
Welche Vorteile habe ich durch eine Entgeltumwandlung?
Da Sie Ihre Beiträge in die KZVK-ExtraRente aus Ihrem Bruttoeinkommen leisten, sparen Sie, bis zu bestimmten Höchstbeträgen, Steuer und Sozialversicherungsbeiträge (2012 können bis zu 2.688 € steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge umgewandelt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik „Wie errechne ich meine persönlichen Steuerfreibeträge?“). Das bedeutet für Sie, dass ein großer Teil Ihres Beitrags durch den Staat übernommen und somit gefördert wird.
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Beispiel für eine Entgeltumwandlung:
Ein Beschäftigter mit Steuerklasse IV und einem Bruttoeinkommen von 30.000 € im Jahr spart 2012 monatlich 100 € für seine Altersversorgung. Dies ergibt eine Summe von 1.200 €.
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Altersvorsorge |
Private Vorsorge |
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|---|---|---|
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Beitrag zur KZVK durch Entgeltumwandlung
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1.200 € |
0 € |
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Verbleibendes steuerpflichtiges Entgelt
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28.800 € |
30.000 € |
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Steuer und Sozialversicherungsabgaben |
10.229 € |
10.816 € |
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Netto |
18.571 € |
19.184 € |
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Beitrag zur privaten Vorsorge |
0 € |
1.200 € |
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Verbleibendes Nettoeinkommen |
18.571 € |
17.984 € |
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Steuer- und Sozial- |
587 € |
0 € |
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Eigenanteil an den 1.200 € |
613 € |
1.200 € |
Der finanzielle Vorteil mit der KZVK-ExtraRente beträgt in dem oben genannten Beispiel 587 €. Der Mitarbeiter trägt faktisch gesehen von den 1.200 €, die in die Altersversorgung eingezahlt werden, lediglich 613 €. Dies entspricht einer Förderung von 49 %.
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Wie hoch sind meine persönlichen steuerfreien Beiträge und wie errechne ich diese?
Die Beiträge für eine Entgeltumwandlung sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuer- und sozialversicherungsfrei. Dieser Höchstbetrag liegt 2012 bei insgesamt 2.688 €. Da der Arbeitgeberanteil zu Ihrer Pflichtversicherung ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ist, muss dieser Betrag von dem Höchstbetrag abgezogen werden. Der Betrag, der nach dem Abzug des Arbeitgeberanteils übrig bleibt, kann von Ihnen steuer- und sozialversicherungsfrei in die Entgeltumwandlung eingezahlt werden.
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Ein Beispiel: |
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|---|---|---|
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Ihr möglicher Jahresbeitrag |
= 2.688 € abzüglich |
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30.000 € x 4,4 % |
= 1.320 € Arbeitgeberanteil Pflichtversicherung |
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Umwandelbarer Betrag |
= 1.368 € |
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1.368 € können somit steuer- und sozialversicherungsfrei in die Entgeltumwandlung eingezahlt werden.
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Kann ich über den steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrag hinaus noch mehr in meine Altersversorgung einzahlen?
Ja. Beiträge, die über 2.688 € hinausgehen, sind grundsätzlich bis zu einer Höhe von 1.800 € steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig. Für Verträge, die vor dem Jahr 2005 geschlossen wurden, gelten andere Regelungen. Sollten Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie gerne telefonisch.
Der jährliche Mindestbetrag, der in die Entgeltumwandlung eingezahlt werden muss, liegt 2012 bei 196,88 € (1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV).
Rentenleistungen, die auf steuerfreien Beiträgen beruhen, werden im Rentenalter mit dem dann geltenden individuellen Steuersatz versteuert.
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Habe ich durch die Entgeltumwandlung Einbußen beim späteren Anspruch auf meine gesetzliche Rente?
Von dem für die Entgeltumwandlung aufgewendeten Betrag werden keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Die dadurch eintretenden Verluste sind jedoch minimal und fallen kaum ins Gewicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung vermindert sich die Rente pro fehlende 1.000 € Entgelt um 0,89 € (Wert: 2. Halbjahr 2008). Dem gegenüber steht der Aufbau Ihrer Altersversorgung durch die KZVK, die den Verlust mehr als ausgleicht.
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Sie haben weitere Fragen oder möchten ein Angebot zur KZVK-ExtraRente mit Entgeltumwandlung berechnet bekommen?
Unser Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung:
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Matthias Liebhart Tel. (07 21) 9 31 13-24 E-Mail: m.liebhart@kzvk-baden.de |