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Grundlagen der KZVK-ExtraRente

KZVK-ExtraRente - Bild

Tarif 2010 für Neuverträge ab Juli 2010

Was ist die KZVK-ExtraRente?
Die KZVK-ExtraRente der KZVK Baden ist eine zusätzliche Altersversorgung für die Beschäftigten von evangelischen und diakonischen Einrichtungen. Mit der KZVK-ExtraRente haben Sie die Möglichkeit, mit eigenen Beiträgen eine sichere Altersversorgung aufzubauen – ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen.

Welche Vorteile hat die KZVK-ExtraRente für mich?

  • Sie sparen Geld, weil sich der Staat an Ihren Beiträgen beteiligt. Dies geschieht entweder durch steuerliche Förderung und/oder staatliche Zulagen.

  • Bei uns müssen Sie weder Abschlusskosten durch Provisionen noch Aktionärsdividenden finanzieren, da wir kein privates und kein nach Gewinn strebendes Versicherungsunternehmen sind. Das macht die KZVK-ExtraRente bei starken Leistungen so besonders kostengünstig.

  • Sie erhalten bei der KZVK Baden eine höhere Garantieverzinsung als bei privaten Versicherungen.

Wer kann eine KZVK-ExtraRente abschließen?
Voraussetzung ist, dass Sie bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der bei uns Mitglied ist. Wenn Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, können Sie die freiwillige Versicherung nicht mehr abschließen. Sollte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch eine KZVK-ExtraRente bestehen, kann diese weitergeführt werden.

Welchen Beitrag muss ich entrichten?
Wie hoch die Beiträge sind und wann Sie zahlen möchten, steht Ihnen frei. Sie selbst entscheiden, je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation: Sie können Ihren Beitrag jederzeit erhöhen, reduzieren oder Ihre KZVK-ExtraRente auch ganz beitragsfrei stellen. Ein Wiederaufleben der KZVK-ExtraRente ist ebenfalls möglich. Wenn Sie die staatlichen Förderungen nutzen möchten, ist ein bestimmter Mindesteigenbeitrag erforderlich.
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Welche Leistungen bietet die KZVK-ExtraRente?
Mit der KZVK-ExtraRente erwerben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Sollte bei Ihnen die Erwerbsminderungsrente eintreten, können Sie entscheiden, ob Sie die Erwerbsminderungsrente sofort beziehen wollen oder ob wir Ihr gebildetes Kapital auf Ihre Alters- und Hinterbliebenenversorgung verwenden sollen. Verzichten Sie ab Rentenbeginn auf die Hinterbliebenenversorgung, erhöht sich Ihre Altersrente. Die Hinterbliebenenversorgung beinhaltet Ehegatten bzw. Lebensgefährten und Kinder.
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Was passiert, wenn ich meinen Arbeitgeber wechsle?
Wenn der neue Arbeitgeber bei uns beteiligt ist, setzen Sie die Vorsorge mit einem Änderungsantrag fort.
Ist Ihr neuer Arbeitgeber nicht Mitglied, können Sie Ihr Guthaben auf die betriebliche Altersversorgung des neuen Arbeitgebers übertragen lassen. Oder: Sie bezahlen weiterhin Ihre freiwillige Versicherung bei der KZVK Baden privat, mit eigenen Beiträgen aus Ihrem Nettoentgelt. In diesem Fall können Sie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.
Wichtig ist, dass Sie innerhalb von drei Monaten nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses einen Antrag auf Fortführung der freiwilligen Versicherung stellen.
Andernfalls wird Ihre freiwillige Versicherung automatisch beitragsfrei gestellt; eine spätere Fortsetzung ist dann aber nicht mehr möglich. Ihre bis dahin erworbenen Ansprüche bleiben selbstverständlich erhalten.

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Ab wann kann ich die Rentenleistung beziehen?
Schon ab dem Folgemonat nach Vollendung Ihres 62. Lebensjahres können Sie Ihre KZVK-ExtraRente beziehen. Die Auszahlung der Rente aus der KZVK-ExtraRente kann auch – ohne Eintritt des Versicherungsfalles – bei bestehendem Arbeitsverhältnis gewährt werden. Den genauen Rentenbeginn bestimmen Sie selbst.
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Wie bekomme ich meine KZVK-ExtraRente ausgezahlt?
Sie können entscheiden, ob Sie Ihre KZVK-ExtraRente monatlich ausgezahlt bekommen oder in Form einer (Teil-)Kapitalauszahlung.
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Mit welchen staatlichen Förderungen kann ich rechnen?
Die Beiträge zur Ihrer KZVK-ExtraRente müssen Sie nicht alleine aufbringen. Der Staat beteiligt sich an Ihren Beiträgen in Form von Steuerersparnissen, Sozialabgabenersparnissen bzw. Zulagenzahlungen. Sie haben bei den Fördermöglichkeiten die Wahl zwischen der Entgeltumwandlung und/oder der Riester-Förderung.
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Sie haben weitere Fragen zur KZVK-ExtraRente oder möchten ein Angebot berechnet bekommen?

Unser Berater steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Matthias Liebhart

Matthias Liebhart

Tel. (07 21) 9 31 13-24

E-Mail: m.liebhart@kzvk-baden.de