Was ist die KZVK-BasisRente?
Die KZVK-BasisRente ist eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten von evangelischen und diakonischen Einrichtungen; die sogenannte Pflichtversicherung. Der Beitragssatz beträgt 4,4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.
Welche Renten werden von der KZVK gezahlt?
Die KZVK zahlt Zusatzrenten als
Die wichtigsten Fragen zur KZVK-BasisRente
Wann erhält eine Versicherte/ein Versicherter KZVK-BasisRente?
Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Was bedeutet „Wartezeit“?
Wann beginnt die KZVK-BasisRente?
Wie erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente?
Wie errechnet sich die KZVK-BasisRente?
Erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente ohne Kürzung?
Ist die KZVK-BasisRente sozialversicherungspflichtig?
Muss eine Versicherte/ein Versicherter aus der KZVK-BasisRente Steuer zahlen?
Erhalten Hinterbliebene auch eine KZVK-BasisRente?
Wann wird die KZVK-BasisRente nicht oder nur teilweise gezahlt?
Wie wird die KZVK-BasisRente dynamisiert?
Wann wird die KZVK-BasisRente neu berechnet?
Sie haben weitere Fragen?
Wann erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente?
KZVK-BasisRenten werden nach Eintritt des Versicherungsfalles und der Erfüllung der Wartezeit gewährt.
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Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht.
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Was bedeutet „Wartezeit“?
Zusatzrenten werden erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Umlagen oder Beiträge zur Pflichtversicherung erbracht wurden. Für die Erfüllung der Wartezeit werden Versicherungszeiten anderer Zusatzversorgungseinrichtungen, mit denen ein Überleitungsabkommen besteht, angerechnet. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem die Versicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis steht oder wenn die/der Versicherte infolge eines solchen Arbeitsunfalls verstorben ist.
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Wann beginnt die KZVK-BasisRente?
Die KZVK-BasisRente beginnt am Ersten des Monats, von dem an eine Versicherte/ein Versicherter Anspruch auf gesetzliche Rente hat.
Der Anspruch auf KZVK-BasisRente für einen Zeitraum, der mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegt, in dem der Rentenantrag bei der Kasse eingegangen ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden (Ausschlussfrist).
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Wie erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente?
Die Kasse erbringt Leistungen nur auf Antrag. Dem Antrag sind die von der Kasse benötigten Unterlagen beizufügen. eine Versicherte/ein Versicherter reicht den Antrag über den Arbeitgeber ein, bei dem sie/er zuletzt in dem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand. Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles geendet, muss der Antrag nicht vom Arbeitgeber in Teil B ausgefüllt werden.
Wie errechnet sich die KZVK-BasisRente?
Die KZVK-BasisRente errechnet sich aus Versorgungspunkten. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich damit im Ergebnis nach dem Einkommen. Zusätzlich wird auch das Alter durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor aus der nachfolgenden Tabelle berücksichtigt. Denn je jünger eine Versicherte/ein Versicherter zum Zeitpunkt der Beitragszahlung ist, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können.
Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt
:
12.000
X
Altersfaktor
=
Versorgungspunkte
Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, für das die Beiträge entrichtet wurden.
|
Alter |
Altersfaktor |
Alter |
Altersfaktor |
|---|---|---|---|
|
17 |
3,1 |
32-33 |
1,9 |
|
18 |
3,0 |
34 |
1,8 |
|
19 |
2,9 |
35-36 |
1,7 |
|
20 |
2,8 |
37-39 |
1,6 |
|
21 |
2,7 |
40-41 |
1,5 |
|
22 |
2,6 |
42-43 |
1,4 |
|
23 |
2,5 |
44-46 |
1,3 |
|
24-25 |
2,4 |
47-49 |
1,2 |
|
26 |
2,3 |
50-52 |
1,1 |
|
27-28 |
2,2 |
53-56 |
1,0 |
|
29 |
2,1 |
57-61 |
0,9 |
|
30-31 |
2,0 |
ab 62 |
0,8 |
Die monatliche KZVK-BasisRente errechnet sich aus der Summe der bis zum Beginn der Betriebsrente erworbenen Versorgungspunkte, multipliziert mit dem Messbetrag von vier Euro.
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Erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente ohne Kürzung?
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mindert sich die Anzahl der Versorgungspunkte der KZVK-BasisRente für jeden Monat um 0,3 %, höchstens jedoch um insgesamt 10,8 %.
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Ist die KZVK-BasisRente sozialversicherungspflichtig?
Wenn eine Versicherte/ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, führt die KZVK die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse ab. Beitragszuschüsse gewährt die KZVK nicht.
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Muss eine Versicherte/ein Versicherter aus der KZVK-BasisRente Steuer zahlen?
Die KZVK-BasisRente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Versicherte/ein Versicherter wendet sich bei Fragen zur Einkommenssteuer bitte an das zuständige Finanzamt oder einen Steuersachverständigen.
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Erhalten Hinterbliebene auch eine KZVK-BasisRente?
Stirbt eine Versicherte/ein Versicherter, die/der die Wartezeit erfüllt hat, oder eine/ein Betriebsrentenberechtigte/-r, hat die/der hinterbliebene Ehegattin/hinterbliebener Ehegatte Anspruch auf eine kleine oder große Betriebsrente für Witwen/Witwer, wenn und solange ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder bestehen würde.
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Wann wird die KZVK-BasisRente nicht oder nur teilweise gezahlt?
Die KZVK-BasisRente ruht,
Wie wird die KZVK-BasisRente dynamisiert?
Die KZVK-BasisRente wird jährlich jeweils zum 1. Juli um 1 v. H. des Betrages erhöht.
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Wann wird die KZVK-BasisRente neu berechnet?
Die KZVK-BasisRente ist neu zu berechnen, wenn ein neuer Versicherungsfall eintritt und seit dem Beginn der Betriebsrente aufgrund des früheren Versicherungsfalles zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind. Wird aus der KZVK-BasisRente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine KZVK-BasisRente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Alters, wird die zur Hälfte gezahlte KZVK-BasisRente voll gezahlt. Wird aus einer KZVK-BasisRente wegen voller Erwerbsminderung eine KZVK-BasisRente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wird die bisher gezahlte KZVK-BasisRente zur Hälfte gezahlt.
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Sie haben weitere Fragen?
Unser Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung:
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Sylvia Kleiner |
Klaus Rössler |
Steffen Petereit
Tel. (07 21) 9 31 13-15
E-Mail: info@kzvk-baden.de
Das Wichtigste zur KZVK-BasisRente finden Sie in unserer Produktinformation.
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