KZVK Bildlauf

KZVK-BasisRente
Die Pflichtversicherung der KZVK Baden

Was ist die KZVK-BasisRente?
Die KZVK-BasisRente ist eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten von evangelischen und diakonischen Einrichtungen; die sogenannte Pflichtversicherung. Der Beitragssatz beträgt 4,4 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts.

Welche Renten werden von der KZVK gezahlt?
Die KZVK zahlt Zusatzrenten als

  • Altersrenten für Versicherte

  • Erwerbsminderungsrenten für Versicherte

  • Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen der Versicherten

Wann erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente?
KZVK-BasisRenten werden nach Eintritt des Versicherungsfalles und der Erfüllung der Wartezeit gewährt.
zurück zum Seitenanfang

Wann tritt der Versicherungsfall ein?
Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht.
zurück zum Seitenanfang

Was bedeutet „Wartezeit“?
Zusatzrenten werden erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Umlagen oder Beiträge zur Pflichtversicherung erbracht wurden. Für die Erfüllung der Wartezeit werden Versicherungszeiten anderer Zusatzversorgungseinrich­tungen, mit denen ein Überleitungsabkommen besteht, angerechnet. Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsun­fall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem die Versicherungspflicht be­gründenden Beschäftigungsverhältnis steht oder wenn die/der Versicherte infolge eines solchen Arbeitsunfalls verstorben ist.
zurück zum Seitenanfang

Wann beginnt die KZVK-BasisRente?
Die KZVK-BasisRente beginnt am Ersten des Monats, von dem an eine Versicherte/ein Versicherter Anspruch auf gesetzliche Rente hat.
Der Anspruch auf KZVK-BasisRente für einen Zeitraum, der mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegt, in dem der Rentenantrag bei der Kasse eingegangen ist, kann nicht mehr geltend gemacht werden (Ausschlussfrist).
zurück zum Seitenanfang

Wie erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente?
Die Kasse erbringt Leistungen nur auf Antrag. Dem Antrag sind die von der Kas­se benötigten Unterlagen beizufügen. eine Versicherte/ein Versicherter reicht den Antrag über den Arbeitgeber ein, bei dem sie/er zuletzt in dem versi­cherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand. Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles geendet, muss der Antrag nicht vom Arbeitgeber in Teil B ausgefüllt werden.

zurück zum Seitenanfang

Wie errechnet sich die KZVK-BasisRente?
Die KZVK-BasisRente errechnet sich aus Versorgungspunkten. Die Anzahl der Versorgungspunkte richtet sich damit im Ergebnis nach dem Einkommen. Zusätzlich wird auch das Alter durch Multiplikation mit dem entsprechenden Altersfaktor aus der nachfolgenden Tabelle berücksichtigt. Denn je jünger eine Versicherte/ein Versicherter zum Zeitpunkt der Beitragszahlung ist, umso höher werden die Beiträge bewertet, da diese für einen längeren Zeitraum gewinnbringend angelegt werden können.

Zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt
:
12.000
X
Altersfaktor
=
Versorgungspunkte

Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr und dem Kalenderjahr, für das die Beiträge entrichtet wurden.

Alter

Altersfaktor

Alter

Altersfaktor

Die monatliche KZVK-BasisRente errechnet sich aus der Summe der bis zum Beginn der Betriebsrente erworbenen Versorgungspunkte, multipliziert mit dem Messbetrag von vier Euro.
zurück zum Seitenanfang

Erhält eine Versicherte/ein Versicherter die KZVK-BasisRente ohne Kürzung?
Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mindert sich die Anzahl der Versorgungspunkte der KZVK-BasisRente für jeden Monat um 0,3 %, höchstens jedoch um insgesamt 10,8 %.
zurück zum Seitenanfang

Ist die KZVK-BasisRente sozialversicherungspflichtig?
Wenn eine Versicherte/ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, führt die KZVK die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an die zuständige Krankenkasse ab. Beitragszuschüsse gewährt die KZVK nicht.
zurück zum Seitenanfang

Muss eine Versicherte/ein Versicherter aus der KZVK-BasisRente Steuer zahlen?
Die KZVK-BasisRente ist grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Versicherte/ein Versicherter wendet sich bei Fragen zur Einkommenssteuer bitte an das zuständige Finanzamt oder einen Steuersachverständigen.
zurück zum Seitenanfang

Erhalten Hinterbliebene auch eine KZVK-BasisRente?
Stirbt eine Versicherte/ein Versicherter, die/der die Wartezeit erfüllt hat, oder eine/ein Betriebsrentenberechtigte/-r, hat die/der hinterbliebene Ehegattin/hinterbliebener Ehegatte Anspruch auf eine kleine oder große Betriebsrente für Witwen/Witwer, wenn und solange ein Anspruch auf Witwen-/Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht oder bestehen würde.
zurück zum Seitenanfang

Wann wird die KZVK-BasisRente nicht oder nur teilweise gezahlt?
Die KZVK-BasisRente ruht,

  • wenn die Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ganz oder teilweise versagt ist.

  • wenn die Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund Hinzuverdienstes nicht oder nur teilweise gezahlt wird.

  • wenn das gezahlte Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung die gesetzliche Rente übersteigt.

  • wenn bei der Witwen-/Witwerrente in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Einkommensanrechnung erfolgt.

zurück zum Seitenanfang

Wie wird die KZVK-BasisRente dynamisiert?
Die KZVK-BasisRente wird jährlich jeweils zum 1. Juli um 1 v. H. des Betrages erhöht.
zurück zum Seitenanfang

Wann wird die KZVK-BasisRente neu berechnet?
Die KZVK-BasisRente ist neu zu berechnen, wenn ein neuer Versicherungsfall eintritt und seit dem Beginn der Betriebs­rente aufgrund des früheren Versicherungsfalles zusätzliche Versorgungspunkte zu berücksichtigen sind. Wird aus der KZVK-BasisRente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine KZVK-BasisRente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Alters, wird die zur Hälfte gezahlte KZVK-BasisRente voll gezahlt. Wird aus einer KZVK-BasisRente wegen voller Erwerbsminderung eine KZVK-BasisRente wegen teilweiser Er­werbsminderung, wird die bisher gezahlte KZVK-BasisRente zur Hälfte gezahlt.
zurück zum Seitenanfang

Sie haben weitere Fragen?
Unser Beraterteam steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Sylvia Kleiner
Tel. (07 21) 9 31 13-19
E-Mail: s.kleiner@kzvk-baden.de

Klaus Rössler
Tel. (07 21) 9 31 13-14
E-Mail: k.roessler@kzvk-baden.de

                                        Steffen Petereit
                                        Tel. (07 21) 9 31 13-15
                                        E-Mail: info@kzvk-baden.de

Das Wichtigste zur KZVK-BasisRente  finden Sie in unserer Produktinformation.

Zum Download der Produktinformation im pdf-Format klicken Sie bitte hier.

Tipp:
Wenn Sie das Dokument herunterladen möchten, funktioniert dies am besten, wenn Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument klicken und im Kontextmenü „Ziel speichern unter ...“ wählen.

Zum Lesen des pdf-Dokuments brauchen Sie den Acrobat Reader. Zum kostenlosen Download von Acrobat Reader klicken Sie bitte hier.

Get Acrobat Reader