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Leistungen für Arbeitgeber - Bild

Für Beschäftigte kirchlicher oder diakonischer Arbeitgeber sehen die Tarifbestimmungen und Arbeitsvertragsrichtlinien eine betriebliche, arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung vor. Die KZVK Baden setzt diese Betriebsrente für ihre Versicherten und deren Arbeitgeber um.

Damit die Beschäftigten von dieser KZVK-BasisRente und weiteren Leistungen der KZVK Baden profitieren können, ist die Mitgliedschaft der Arbeitgeber bei der KZVK Baden Voraussetzung.

Neben den Arbeitgebern, bei denen die KZVK-BasisRente bereits über die Kasse umgesetzt wird, können auch solche Arbeitgeber Mitglied werden, die die Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche in Baden anwenden. Die Beschäftigten haben dann die Möglichkeit, die KZVK-ExtraRente bei der Kasse durchzuführen. Zur Durchführung einer KZVK-ExtraRente muss lediglich der Arbeitgeber Mitglied bei der KZVK Baden werden.

Als Arbeitgeber lohnt sich die Mitgliedschaft bei der KZVK Baden:

  • Unsere sichere und renditestarke betriebliche Zusatzversorgung (KZVK-BasisRente) macht Sie als Arbeitgeber attraktiver – für Ihre Beschäftigten wie auch für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber.

  • Sie nutzen kostenfrei unseren Beratungsservice und unser Fachwissen in allen Fragen rund um die Zusatzversorgung.

  • Als kirchliche Versorgungseinrichtung verfügen wir über langjährige Erfahrung und kennen die besonderen Bedürfnisse von Kirche und Diakonie.

Arbeitgeber profitieren auch von der freiwilligen Zusatzversorgung:

  • Je mehr Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich für Bruttoentgeltumwandlung mit der KZVK-ExtraRente entscheiden, desto mehr Sozialversicherungsbeiträge sparen auch Sie.

  • Ihre Beschäftigten haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Mit der KZVK-ExtraRente können Sie diesen Anspruch mit geringem Aufwand erfüllen. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie gerne.