
Für Beschäftigte kirchlicher oder diakonischer Arbeitgeber sehen die Tarifbestimmungen und Arbeitsvertragsrichtlinien eine betriebliche, arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung vor. Die KZVK Baden setzt diese Betriebsrente für ihre Versicherten und deren Arbeitgeber um.
Damit die Beschäftigten von dieser KZVK-BasisRente und weiteren Leistungen der KZVK Baden profitieren können, ist die Mitgliedschaft der Arbeitgeber bei der KZVK Baden Voraussetzung.
Neben den Arbeitgebern, bei denen die KZVK-BasisRente bereits über die Kasse umgesetzt wird, können auch solche Arbeitgeber Mitglied werden, die die Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche in Baden anwenden. Die Beschäftigten haben dann die Möglichkeit, die KZVK-ExtraRente bei der Kasse durchzuführen. Zur Durchführung einer KZVK-ExtraRente muss lediglich der Arbeitgeber Mitglied bei der KZVK Baden werden.
Als Arbeitgeber lohnt sich die Mitgliedschaft bei der KZVK Baden:
Arbeitgeber profitieren auch von der freiwilligen Zusatzversorgung: